Abrechnung
Privatversicherte / Beihilfeberechtigte:
Private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. In welchem Umfang hängt dabei von der jeweiligen Krankenkasse ab. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse über die entsprechenden Bestimmungen.
Berufsgenossenschaft:
Die Berufsgenossenschaft übernimmt dann die Kosten für eine Therapie, sofern die Beschwerden in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaften fällt. Bitte erkunden Sie sich hierzu vorab bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.
Gesetzlichversicherte:
Da ich eine Privatpraxis für Psychotherapie in Berlin führe, können die Kosten für eine Therapie nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Eine Alternative hierzu ist das sog. Kostenerstattungsverfahren. Voraussetzung hierfür ist, das Versicherte bei gesetzlichen Krankenkassen mehrere Monate auf einen freien Therapieplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten warten müssten, gleichwohl die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung vorliegt. Die Übernahme der Kosten muss vor Beginn der Therapie im Einzelfall von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden.
Gerne bin ich bereit, in einem ersten kostenlosen Informationsgespräch mit Ihnen die notwendigen Voraussetzungen und Abläufe zu klären und Sie gegebenenfalls bei der Antragsstellung an Ihre Krankenkasse zu unterstützen.
Eine informative Broschüre zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier:
https://www.lpk-bw.de/sites/default/files/nachrichten/broschuren/201310-bptk-ratgeber-kostenerstattung.pdf
Selbstzahler:
Sie können sich auch dafür entscheiden, eine Therapie selbst zu bezahlen. Vorteil hierbei ist, dass die Psychotherapie nicht bei einem Kostenträger dokumentiert ist. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).